War es schon bisher schwierig, von den Behörden Informationen über Flüchtlinge zu erhalten, wird es mit der DSGVO praktisch unmöglich, diese ohne Zustimmung des Flüchtlings zu erhalten. Wir haben die Zusicherung von Landrat Walter vom 4.10.2016, dass Zu- und Umzüge in der Regel 2 Wochen vor dem Umzug mit folgenden Angaben gemeldet werden: Anzahl der Personen, Nationalität, Sprache, Geschlecht und Familienkonstellation. Namen sind nicht mit dabei, diese müssen bei einem persönlichen Gespräch abgefragt werden. Eine Vorlage dazu zusammen mit der Erlaubnis zur Datenspeicherung finden Sie in der Schweigepflichtentbindungserklärung.
Entsprechende Erklärungen in anderen Sprachen finden Sie hier.
Bitte senden Sie eine Kopie der vom Flüchtling unterschriebenen Erklärung an den Sprecherkreis , gerne auch eingescannt als PDF oder als Handyfoto.
Der Bundestag hat am 8. November 2018 einen Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Flüchtlinge, deren Anerkennungen im Rahmen von Widerrufsverfahren überprüft werden, ähnliche Mitwirkungspflichten haben wie schon vorher im Asylverfahren.
Meist ist es sinnvoll, mit einer Traumatherapie bereits in den Lagern auf dem Fluchtweg zu beginnen. Spätestens aber gleich nach der Ankunft im Zielland. Näheres finden Sie hier.
Der Spiegel-Autor Georg Diez hat soeben ein lesenswertes Buch veröffentlicht, das gründlich mit der Angstmache und den politischen Wirren der letzten Monate aufräumt. Einen Überblick finden Sie auf Spiegel Online.
Dort ist auch eine interessante Umfrage zur Meinung verschiedener Bevölkerungsgruppen nachzulesen. Die Studie kommt zum Schluss, dass die öffentliche Meinung zur Integration in Deutschland weiterhin positiv ist und sich seit 2015 kaum verändert hat. Einzig in Ostdeutschland sinkt der Integrationsindex etwas, besonders bei Männern und bei Personen mit wenig Kontakt zu Zuwanderern. Die vollständige Studie finden Sie unter SVR-Integrationsbarometer 2018.
Die Situation in Ostdeutschland, aber auch bei Personen mit Zukunftängsten in anderen Bundesländern, beleuchtet eine weitere Kolumne in Spiegel Online. Einen Beitrag aus Flüchtlingssicht finden Sie hier.
Die Tübinger Vereine adis und Frauen helfen Frauen wollen im Jahr 2019 ein Bestärkungsprogramm für geflüchtete Frauen anbieten. Näheres ist hier zu finden:
Die Regionalkonferenz findet am 18. September 2018 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Landratsamt Tübingen statt. Nähere Infos unter Einladung_Regionalkonferenz_18.09.2018.
Der Landrat des niedersächsischen Landkreises Hameln-Pyrmont war in Griechenland und besuchte eines jener EU-Flüchtlingslager, die es nun bald noch viel häufiger geben soll. Seine Eindrücke hat er in einem offenen Brief an seine Parteispitze formuliert.
Das Arbeitspapier des Projekts „Perspektive Teilhabe“ untersucht die Zusammenarbeit von Freiwilligen und Kommunen im freiwilligen Engagement mit Geflüchteten. Der Text beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Grenzen zivilgesellschaftlicher Partizipationsmöglichkeiten in der kommunalen Integrationspolitik. Außerdem werden die Perspektive von Zivilgesellschaft auf kommunale Behörden und die Sicht von Politik und Verwaltung auf freiwilliges Engagement beleuchtet. Dabei zeigt sich, dass die Zusammenarbeit von kommunalen Behörden und Engagierten nicht immer harmonisch abläuft. Das Papier zeigt jedoch, dass ein Zusammenwirken beider Seiten unabdingbar ist, da das spezifische Wissen der Freiwilligen zur Lage geflüchteter Menschen eine der wichtigsten Ressourcen für eine gelingende Integration darstellt. Abschließend wird die Rolle von geflüchteten Menschen und ihrer Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft dargestellt.
Die Projektseite selbst enthält weitere interessante Materialien und ist hier erreichbar.