Schweigepflichtentbindung

War es schon bisher schwierig, von den Behörden Informationen über Flüchtlinge zu erhalten, wird es mit der DSGVO praktisch unmöglich, diese ohne Zustimmung des Flüchtlings zu erhalten. Wir haben die Zusicherung von Landrat Walter vom 4.10.2016, dass Zu- und Umzüge in der Regel 2 Wochen vor dem Umzug mit folgenden Angaben gemeldet werden: Anzahl der Personen, Nationalität, Sprache, Geschlecht und Familienkonstellation. Namen sind nicht mit dabei, diese müssen bei einem persönlichen Gespräch abgefragt werden. Eine Vorlage dazu zusammen mit der Erlaubnis zur Datenspeicherung finden Sie in der  Schweigepflichtentbindungserklärung.

Entsprechende Erklärungen in anderen Sprachen finden Sie hier.

Bitte senden Sie eine Kopie der vom Flüchtling unterschriebenen Erklärung an den Sprecherkreis , gerne auch eingescannt als PDF oder als Handyfoto.