Unterstützungsarbeit mit Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie

In einer nützlichen Broschüre des Paritätischen befinden sich viele Anregungen, wie man für und mit Geflüchteten arbeiten kann, auch wenn der persönliche Kontakt aufgrund Corona nur eingeschränkt möglich ist.

Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu § 60b des Aufenthaltsgesetzes. Ziel dieser Anwendungshinweise an die (unteren) Ausländerbehörden ist, eine möglichst einheitliche Umgehensweise mit den Regelungen des mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz geschaffenen Paragrafen zur „Duldung light“ zu erreichen – was zu bezweifeln ist.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf zu diesem Thema (z.B. zur Frage, wie man es vermeiden kann, eine Duldung nach 60b zu erhalten) könnwn Sie sich auch gerne an die (neue) Beratungsstelle Plan.B wenden: Tel. 07071 – 96 69 94-0 oder info@planb.social