§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der ordentlichen Mitglieder sowie deren Abwicklung. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt; Regelungen über die Abwicklung der Beitragszahlungen kann auch der Vorstand treffen oder ändern.

§ 2 Beiträge

Folgende Jahresbeiträge werden jeweils für ein Kalenderjahr zum 31.3. des Jahres erhoben:

  • Jugendliche bis 18 Jahre € 10.–
  • Erwachsene € 30,–
  • Familienbeitrag € 50,–
  • Azubis, BuFDi, FSJ, Studenten (18 bis 27 Jahre) € 20,–

Maßgebender Stichtag für die Ermäßigung ist der 1.1. des jeweiligen Beitragsjahrs.

Die Vorlage geeigneter Nachweise kann verlangt werden. Bei Wegfall des Ermäßigungsgrunds gilt ab 1.1. des Folgejahres der volle Beitrag.

§ 3 Vereinskonto

Der Verein richtet für seine Einnahmen ein Konto bei einem hiesigen Geldinstitut ein.

§ 4 Abwicklung des Beitragswesens

Der Jahresbeitrag ist im ersten Quartal jeden Jahres fällig und wird zum 31.03. per SEPA-Lastschrift eingezogen. Jedes Mitglied erteilt für die Dauer der Mitgliedschaft dem Verein hierfür ein SEPA-Mandat auf dem Beitrittsformular.

Falls der genannte Termin nicht auf einen Arbeitstag des Bankinstituts fällt, erfolgt der Einzug des Beitrags am unmittelbar folgenden Bankarbeitstag.

Die Beiträge werden unter Angabe der Gläubiger-ID des Vereins und der persönlichen Mandatsreferenz (interne, eindeutige Referenznummer; wird jedem Zahler mitgeteilt) eingezogen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände (z. B. Ausbildungsende) und der Kontoangaben (IBAN und BIC), also den Wechsel des Bankinstituts oder Kontos, mitzuteilen.

Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu verantworten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu erstatten.